der NEULAND. GmbH.
Aktuelle Fassung: Stand 28.07.2026·Gültig ab 28. Juli 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen NEULAND. und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 NEULAND. bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen NEULAND. und dem Kunden.
1.3 NEULAND. schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 NEULAND. ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. NEULAND. bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für NEULAND. ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt NEULAND. – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2.1 Sofern der Kunde NEULAND. Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (zum Beispiel Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass NEULAND. von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. NEULAND. ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. NEULAND. wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (zum Beispiel die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese NEULAND. rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann NEULAND. nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (zum Beispiel Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von NEULAND. zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist NEULAND. gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift "Haftung/Freistellung " bleiben hiervon unberührt.
2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann NEULAND. dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (zum Beispiel Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
2a.1 Sofern und soweit dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit ein Zugang zur Agentur- und Kundenportal-Plattform "NEULAND. OS" eingeräumt wird (zum Beispiel zur Freigabe von Arbeitsergebnissen, Einsicht in den Projektstatus oder Kommunikation mit NEULAND.), räumt NEULAND. dem Kunden hieran ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Dauer der Vertragsbeziehung beschränktes Nutzungsrecht ein. Sämtliche Rechte an NEULAND. OS als Software verbleiben bei NEULAND. bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
2a.2 Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben; § 9.5 gilt entsprechend. Für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
2a.3 NEULAND. ist bemüht, NEULAND. OS in einem funktionsfähigen Zustand zu betreiben, schuldet jedoch – vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarung – keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsbedingte oder durch Dritte (insbesondere Hosting- und Infrastrukturdienstleister) verursachte Unterbrechungen bleiben vorbehalten.
2a.4 Mit Beendigung der Vertragsbeziehung erlischt der Zugang des Kunden zu NEULAND. OS. Für die im Rahmen der jeweiligen Leistung erbrachte Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten gelten ergänzend die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Websites/Shops oder Web-/Shop-Komponenten (nachfolgend "Websiteerstellung ") auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
3.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen NEULAND. und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (zum Beispiel Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen NEULAND. und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei NEULAND. zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Website-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und ähnlich sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch NEULAND. dar. NEULAND. wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen NEULAND. und dem Kunden zustande.
3.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Agentursoftware) zustimmen. Im Übrigen ist NEULAND. nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.5 Sobald die Website fertiggestellt wurde, wird NEULAND. den Kunden zur Abnahme der Website auffordern.
3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von NEULAND. ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (zum Beispiel Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen NEULAND. rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist NEULAND. gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Erweiterungen und/oder Tools (zum Beispiel Statistik) oder Zertifikaten (zum Beispiel SSL/TLS) sind von NEULAND. nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
3.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Websites für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.9 NEULAND. ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs-, datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seine Website und/oder Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und die Website und/oder den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
3.10 Nach Fertigstellung der Websites und/oder einzelner Teile hiervon kann NEULAND. dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Jedoch ist weder NEULAND. zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von NEULAND. in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Website verantwortlich. NEULAND. haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
4.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Websites/Shops oder Web-/Shop-Komponenten (nachfolgend "Websiteerstellung ") auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
4.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen NEULAND. und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (zum Beispiel Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
4.3 Maßgeblich für den Umfang der von NEULAND. zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. NEULAND. wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte NEULAND. erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Website eignen, wird NEULAND. den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von NEULAND. hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber NEULAND. verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
4.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt NEULAND. ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt NEULAND. dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von NEULAND. erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. NEULAND. verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von NEULAND. endgültig nicht einverstanden, kann er oder NEULAND. das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von NEULAND. sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
4.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. NEULAND. erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt NEULAND. grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert NEULAND. die Websites unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
4.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von NEULAND. ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (zum Beispiel Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen NEULAND. rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist NEULAND. gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
4.7 Sobald die Website fertiggestellt wurde, wird NEULAND. den Kunden zur Abnahme der Website auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber NEULAND. schriftlich oder in Textform anzeigen, NEULAND. wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf NEULAND. vorübergehende Workarounds bereitstellen.
4.8 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Erweiterungen und/oder Tools (zum Beispiel Statistik) oder Zertifikaten (zum Beispiel SSL/TLS) sind von NEULAND. nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
4.9 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Websites für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4.10 NEULAND. ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs-, datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seine Website und/oder Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und die Website und/oder den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
4.11 Nach Fertigstellung der Websites und/oder einzelner Teile hiervon kann NEULAND. dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Jedoch ist weder NEULAND. zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von NEULAND. in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Websites verantwortlich. NEULAND. haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
5.1 Nach Fertigstellung der Websites und/oder einzelner Teile hiervon kann NEULAND. dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Websites anbieten (nachfolgend "Wartungsverträge"). NEULAND. kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder NEULAND. zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von NEULAND. in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
5.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Website für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie zum Beispiel regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
5.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von NEULAND. kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (zum Beispiel durch entsprechende Updates) oder NEULAND. gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
5.4 NEULAND. haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von NEULAND. liegen; die Vorschriften unter "Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
5.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. NEULAND. schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
5a.1 NEULAND. bietet dem Kunden auch Hosting-Leistungen für Websites und Shops an. NEULAND. wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
5a.2 Die Verfügbarkeit der von NEULAND. zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von NEULAND. nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von NEULAND. etc.).
5a.3 Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Website und/oder seinen Shop. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
5a.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von NEULAND. zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, NEULAND. hat diesen zu vertreten.
5a.5 Vorbehaltlich abweichender Absprachen obliegt es dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er NEULAND. oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
6.1 NEULAND. bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
6.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. NEULAND. wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
6.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
6.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. NEULAND. wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
6a.1 NEULAND. entwickelt für den Kunden auf Grundlage individueller Vereinbarungen Individualsoftware bzw. Fachanwendungen (zum Beispiel eigenständige Web- oder Portalanwendungen, KI-gestützte Assistenzfunktionen oder sonstige über eine reine Website-/Shop-Erstellung hinausgehende Softwarelösungen, nachfolgend "Individualsoftware"). Zwischen den Parteien geschlossene Verträge über die Erstellung von Individualsoftware sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
6a.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen NEULAND. und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag; § 4 (Lasten- und Pflichtenheft) gilt für die Ermittlung und Abnahme des Leistungsumfangs entsprechend, sofern die Parteien dies vereinbaren.
6a.3 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, räumt NEULAND. dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Individualsoftware ein. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.
6a.4 Die Individualsoftware kann ganz oder teilweise auf vorbestehenden, von NEULAND. bereits vor oder unabhängig von dem jeweiligen Projekt entwickelten Software-Bestandteilen aufbauen (zum Beispiel Framework-, Plattform- oder Bibliothekscode, der auch für andere Kunden oder für NEULAND. OS selbst genutzt wird, nachfolgend "Bestandsbausteine"). Die Bestandsbausteine sowie hieran bestehende Rechte verbleiben in jedem Fall – auch bei vereinbarter Herausgabe des Quellcodes nach Ziffer 6a.3 – bei NEULAND. Der Kunde erhält an den Bestandsbausteinen, soweit diese Bestandteil der für ihn erstellten Individualsoftware sind, lediglich das zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Individualsoftware erforderliche, nicht ausschließliche Nutzungsrecht; eine gesonderte Weitergabe, Lizenzierung oder Veröffentlichung der Bestandsbausteine außerhalb der für den Kunden erstellten Individualsoftware ist dem Kunden nicht gestattet.
6a.5 Betreibt (hostet) NEULAND. die Individualsoftware auch nach Fertigstellung für den Kunden weiter, ist der Umfang dieser Betriebsleistung (insbesondere Verfügbarkeit, Wartung, Support) Gegenstand einer gesonderten individualvertraglichen Vereinbarung. § 5 (Wartung und Betreuung von Websites/Shops) gilt für die technische Wartung entsprechend.
6a.6 Werden im Rahmen der Individualsoftware personenbezogene Daten oder KI-gestützte Assistenzfunktionen verarbeitet, gelten ergänzend die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) sowie der KI-Richtlinie.
7.1 NEULAND. erstellt für den Kunden neue oder erweitert bestehende Websites, Webkomponenten oder einzelne Landingpages, die einem möglichst erfolgreichen Recruiting von Bewerbern dienen sollen (nachfolgend: "Recruiting-Websites").
7.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien individuell abgeschlossenen Vertrag bzw. den Angeboten von NEULAND. Grundsätzlich erstellt NEULAND. die Recruiting-Websites auf Grundlage agiler Methoden.
7.3 Gegenstand der Erstellung der Recruiting-Websites ist in der Regel die Entwicklung neuer Recruiting-Websites oder Landingpages oder die Erweiterung bestehender Websites (zum Beispiel Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Verträge über die Websiteerstellung sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. NEULAND. schuldet nicht den Erfolg einer bestimmten Anzahl oder besonderen Art oder Beschaffenheit oder Güte von Bewerbungen.
7.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Recruiting-Websites im Namen des Kunden veröffentlicht (insbesondere auch durch Benennung als Verantwortlicher im Impressum und in der Datenschutzerklärung und ähnlich). Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes und des Digitale-Dienste-Gesetzes ist allein der Kunde. NEULAND. wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
7.5 Sobald die Recruiting-Websites fertiggestellt wurden, wird NEULAND. den Kunden zur Abnahme auffordern.
7.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von NEULAND. ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (zum Beispiel Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und Systemumgebungen NEULAND. rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist NEULAND. gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
7.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung oder Einbindung von Erweiterungen, Tools (zum Beispiel Statistik) oder Zertifikaten (zum Beispiel SSL/TLS) sind von NEULAND. nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
7.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Recruiting-Websites für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
8.1 NEULAND. erstellt auf Wunsch für den Kunden unter anderem Texte (zum Beispiel Stellenanzeigen, Texte für Recruiting-Websites, Social-Media-Posts, Texte für die Kommunikation im Rahmen der Mitarbeitergewinnung etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
8.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird NEULAND. diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.3 Sofern NEULAND. mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar.
8.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet NEULAND. ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift "Haftung/Freistellung".
9.1 NEULAND. bietet dem Kunden auch Hosting-Leistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit für die Recruiting-Websites an. NEULAND. wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird NEULAND. den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
9.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt NEULAND. im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hosting-Systems.
9.3 Die Verfügbarkeit der von NEULAND. zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von NEULAND. nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von NEULAND. etc.).
9.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Website und/oder seinen Shop. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von NEULAND. zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, NEULAND. hat diesen zu vertreten.
9.6 Vorbehaltlich abweichender Absprachen obliegt es dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er NEULAND. oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
10.1 NEULAND. unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen, insbesondere auch bei Active-Sourcing-Maßnahmen und der Ansprache von Job-Bewerbern in Social-Media-Portalen, Job-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien ("Recruiting-Anzeigen").
10.2 NEULAND. berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Recruiting-Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (zum Beispiel Verkaufszahlen, Leads, Jobbewerbern, Zustandekommen von Dienst- oder Arbeitsverträgen) sind hierbei nicht geschuldet.
10.3 NEULAND. unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Recruiting-Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Recruiting-Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. NEULAND. wird diese Inhalte, aber auch die Recruiting-Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass NEULAND. nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte NEULAND. in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Recruiting-Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann NEULAND. das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Recruiting-Anzeigen verweigern.
10.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden. Danach werden die Inhalte von NEULAND. in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei NEULAND. nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter "Haftung/Freistellung" bleiben unberührt.
10.5 Das für die vorstehend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
10.6 Dienstanbieter im Sinne des § 10 DDG ist allein der Kunde. NEULAND. wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
11.1 NEULAND. informiert den Kunden über neu eingehende Bewerbungen mithilfe hierfür eingerichteter und mit dem Kunden abgestimmter Kanäle (zum Beispiel per E-Mail).
11.2 Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprachen prüft NEULAND. die eingehenden Bewerbungen nicht auf die Richtigkeit, Ernsthaftigkeit und Werthaltigkeit oder Geeignetheit und führt mit den Bewerbern keine Kommunikation.
11.3 NEULAND. stellt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit einen Zugang zu einer Software für die Verwaltung der Bewerbungen zu Verfügung. NEULAND. kann zur Erfüllung dieser Leistung auf die Softwareangebote und Server von Dritten zurückzugreifen. Der spezifische Leistungsumfang der Software für die Verwaltung der Bewerbungen ist Gegenstand individueller Vereinbarungen bzw. richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Website des Anbieters.
11.4 NEULAND. räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software für die Verwaltung der Bewerbungen während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die Software für die Verwaltung der Bewerbungen nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server/Computer des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oder ähnlich) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
11.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
12.1 NEULAND. und der Kunde sind sich darüber im Klaren, dass im Rahmen der Bewerbungsprozesse aus datenschutzrechtlichen Gründen, bestimmte Löschfristen einzuhalten sind. Es obliegt dem Kunden – als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO – den Löschturnus festzulegen und die Löschung vorzunehmen. Der Kunde kann NEULAND. mit der Löschung beauftragen. NEULAND. wird die personenbezogenen Daten der Bewerber nicht proaktiv löschen (Integrität und Vertraulichkeit der Daten).
12.2 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird NEULAND. die Bewerberdaten nach Ablauf von 4 Wochen unwiderruflich löschen. Es obliegt dem Kunden rechtzeitig sämtliche von ihm benötigte Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz/System abgelegt sind, zu übertragen, zu löschen oder zu sichern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
13.1 Sofern vereinbart, erstellt NEULAND. die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Website des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. NEULAND. schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift "Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, NEULAND. sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (zum Beispiel Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und NEULAND. selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass NEULAND. von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.
13.3 Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde NEULAND. selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
13.4 Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Website hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei NEULAND. gesondert zu beauftragen.
14.1 Für Websites, die über NEULAND. OS betrieben werden, kann der Kunde das von NEULAND. bereitgestellte Cookie-Consent-Tool ("NEULAND. Consent-Tool") nutzen. Das NEULAND. Consent-Tool stellt eine technische Grundfunktion zur Einholung, Protokollierung und Verwaltung von Cookie- und Tracking-Einwilligungen bereit (Banner, Kategorisierung von Diensten, serverseitige Protokollierung der Einwilligungsentscheidung). NEULAND. schuldet insoweit die technische Bereitstellung und Funktionsfähigkeit des Tools im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
14.2 Die inhaltliche und rechtliche Ausgestaltung des Consent-Tools – insbesondere die Auswahl und Kategorisierung der tatsächlich auf der Website des Kunden eingesetzten Cookies, Skripte und Drittanbieter-Dienste, die Formulierung der Einwilligungstexte sowie die Beurteilung, ob und in welcher Ausgestaltung eine Einwilligung nach geltendem Recht (insbesondere TDDDG, DSGVO) erforderlich ist – obliegt allein dem Kunden. NEULAND. ist von Rechts wegen nicht berechtigt, den Kunden hierzu rechtlich zu beraten, und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Richtigkeit der vom Kunden vorgenommenen oder in Auftrag gegebenen Konfiguration.
14.3 Möchte der Kunde stattdessen ein Consent-Tool eines Drittanbieters einsetzen, schuldet NEULAND. – vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarung – nur die technische Einbindung dieses Drittanbieter-Tools; für dessen rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit übernimmt NEULAND. keine Gewähr. Der Kunde ist in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters.
15.1 Gegenstand von Designverträgen im Druckbereich zwischen NEULAND. und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Druckprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (zum Beispiel Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
15.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen NEULAND. und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei NEULAND. zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch NEULAND. dar. NEULAND. wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen NEULAND. und dem Kunden zustande.
15.3 Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Agentursoftware) zustimmen. Im Übrigen ist NEULAND. nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
15.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird NEULAND. den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
15.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
15.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von NEULAND. ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) NEULAND. vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist NEULAND. gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann NEULAND. dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
15.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
15.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet NEULAND. bei der Erstellung von Druckprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (zum Beispiel PDF, JPG oder TIFF). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (zum Beispiel offene Dateien aus Grafikprogrammen).
16.1 NEULAND. bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Druckmedien (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge und ähnlich) an. NEULAND. übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, zum Beispiel die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet NEULAND. die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
16.2 Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt NEULAND. die in Auftrag gegebenen Druckmedien selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich NEULAND. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. NEULAND. stellt dem Kunden die Druckmedien direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Druckmedien gegenüber NEULAND. ab.
16.3 Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt NEULAND. den Vertrag für die Erstellung der Druckmedien mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. NEULAND. tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. NEULAND. ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. NEULAND. informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Druckmedien erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Druckmedien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. NEULAND. haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Druckmedien durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. NEULAND. stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens NEULAND. nicht geschuldet. Die Vorschriften unter "Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
16.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft NEULAND. die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Druckerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.
16.5 Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (zum Beispiel PDF, InDesign), wird der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.
17.1 NEULAND. erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen NEULAND. und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.
17.2 Der Kunde stellt bei NEULAND. zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch NEULAND. dar. NEULAND wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen NEULAND. und dem Kunden zustande.
17.3 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. NEULAND. schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
17.4 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (zum Beispiel durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
17.5 Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (zum Beispiel dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.
17.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird NEULAND. den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
17.7 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann NEULAND. verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
17.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen oder ähnlich) hat der Kunde nicht.
17.9 Sofern NEULAND. die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann NEULAND. dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt NEULAND. den Vertrag für die Erstellung der Videos/Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. NEULAND. tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. NEULAND. ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. NEULAND. informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video/Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. NEULAND. haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. NEULAND. stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens NEULAND. nicht geschuldet. Die Vorschriften unter "Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
18.1 NEULAND. erstellt für den Kunden unter anderem Texte (zum Beispiel Pressemeldungen, Beiträge für Websites, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
18.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird NEULAND. diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
18.3 Sofern NEULAND. mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
18.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet NEULAND. ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift "Haftung/Freistellung".
19.1 NEULAND. übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden "Designs").
19.2 Hierzu stellt der Kunde bei NEULAND. zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch NEULAND. dar. NEULAND. wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen NEULAND. und dem Kunden zustande.
19.3 Voraussetzung für die Tätigkeit von NEULAND. ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) NEULAND. vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann NEULAND. dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
19.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann NEULAND. dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
19.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird NEULAND. den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
19.6 NEULAND. überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (zum Beispiel Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs zum Beispiel in amtlichen Registern.
19.7 NEULAND. räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit NEULAND. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von NEULAND. durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
19.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
19.9 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann NEULAND. verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
20.1 NEULAND. übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung der "Corporate-Identity" (zum Beispiel Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskonzepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication etc.). Hierzu stellt der Kunde bei NEULAND. zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten unternehmerischen Erscheinungsbildes. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch NEULAND. dar. NEULAND. wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen NEULAND. und dem Kunden zustande.
20.2 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Agentursoftware) zustimmen. Im Übrigen ist NEULAND. nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
20.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach der Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
20.4 Voraussetzung für die Tätigkeit von NEULAND. ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition, Vorlagen, Grafiken etc.) NEULAND. vor Auftragsbeginn oder zu einem anderweitig vereinbarten Zeitpunkt vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann NEULAND. dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
20.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird NEULAND. den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
20.6 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
20.7 Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung des Corporate Designs ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente des Corporate Designs dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Corporate Design entsteht.
20.8 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
20.9 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
NEULAND. bietet dem Kunden unter anderem Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet NEULAND. ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von NEULAND. das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (zum Beispiel ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
NEULAND. bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet NEULAND. ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (zum Beispiel Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. NEULAND. trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. NEULAND. unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
23.1 NEULAND. bietet dem Kunden die Planung und Durchführung von E-Mail-Marketing-Kampagnen an. Der konkrete Leistungsgegenstand wird individualvertraglich festgelegt. Für die Durchführung der E-Mail-Kampagnen benötigt NEULAND. einen Zugang zu den Newsletter-Listen und ggf. zum Newsletter-Dienstleister des Kunden. Bei der Konzeptionierung der E-Mail-Marketing-Kampagnen schuldet NEULAND. ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von NEULAND. das angestrebte Ergebnis (zum Beispiel Verkauf von Produkten, Generierung von Leads oder ähnlich) fördern. Ein bestimmtes Ergebnis (zum Beispiel die tatsächliche Generierung einer bestimmten Anzahl an Leads) wird dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
23.2 NEULAND. haftet nicht für Fehler, die im Verantwortungsbereich des E-Mail-Dienstleisters oder im Machtbereich des Kunden geschehen sind. NEULAND. haftet insbesondere nicht für Abmahnungen oder Bußgelder, die aufgrund des Versands unerwünschter Werbemails erfolgen (zum Beispiel bei der Versendung von E-Mails an Empfänger, die keine Einwilligung in Werbemails erteilt haben). Für die korrekte Pflege der Newsletter-Listen ist der Kunde – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – selbst verantwortlich. Die Regelungen unter der Überschrift "Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
24.1 NEULAND. stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet NEULAND. ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
24.2 Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sogenanntes Ghost-Posting) vereinbart werden. NEULAND. ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.
24.3 Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird NEULAND. diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass NEULAND. nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte NEULAND. in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann NEULAND. das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
24.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von NEULAND. in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei NEULAND. nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter "Haftung/Freistellung" bleiben unberührt.
24.5 Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. NEULAND. wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
25.1 NEULAND. unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien ("Anzeigen").
25.2 NEULAND. berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (zum Beispiel Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.
25.3 NEULAND. unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. NEULAND. wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass NEULAND. nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte NEULAND. in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann NEULAND. das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.
25.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von NEULAND. in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei NEULAND. nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter "Haftung/Freistellung" bleiben unberührt.
25.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
25.6 Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. NEULAND. wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
26.1 NEULAND. berät ihre Kunden im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen dieser Leistungen schuldet NEULAND. ausschließlich die Durchführung bzw. die Konzeptionierung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das angestrebte Ziel (zum Beispiel Erhöhung des Bekanntheitsgrades, Aufbau, Verbesserung oder Änderung des Images, Erschließen weitere Märkte) fördern können oder Maßnahmen, die vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen dieser Leistungen nur geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
26.2 NEULAND. erbringt gegenüber dem Kunden unter anderem Leistungen aus dem Bereich "Media Relations". Kern dieser Leistungen sind der Kontaktaufbau und die Kontaktpflege zu unterschiedlichen Medien (zum Beispiel Journalisten, Blogger, Influencer) sowie die Themenrecherche und Content-Platzierung (zum Beispiel Fachartikel, Anwenderberichte, Expertenkommentare, Statements) in den Medien und die News-Distribution über verschiedene Medienkanäle. Bei Media Relations handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. NEULAND. kann nicht garantieren, dass die Texte des Kunden (zum Beispiel Pressemeldungen) im Rahmen der News-Distribution von den angesprochenen Medien tatsächlich publiziert werden, da dies von Faktoren abhängt, die NEULAND. nicht beeinflussen kann (zum Beispiel Leitlinien der Redaktion, Auslastung des Mediums, persönliche Vorstellungen der Chefredakteure und ähnlich). NEULAND. verwendet im Rahmen der Media Relations-Dienstleistungen ausschließlich Inhalte, die vom Kunden freigegeben wurden. NEULAND. haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung fehlerhafter oder unerwünschter Inhalte entstehen, sofern diese Inhalte vor ihrer Veröffentlichung vom Kunden freigegeben wurden und es sich um Fehler handelt, die nach dem objektiven Empfängerhorizont von NEULAND. nicht erkennbar waren. Die Regelungen unter der Überschrift "Haftung/Freistellung" bleiben unberührt.
27.1 NEULAND. bietet dem Kunden allgemeine Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet NEULAND. ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage bzw. dem Stand der Technik. Beispielsweise erstellt NEULAND. für die Kunden "Proof of Concept"-Gutachten, bei denen NEULAND. die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Rentabilität einer Idee oder eines Projekts bewertet. NEULAND. ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, die Kunden zur rechtlichen Machbarkeit der Idee oder des Projekts zu beraten und trifft in seinen Gutachten hierzu keine verbindlichen Feststellungen.
27.2 Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis ist wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Berücksichtigungen spezifischer Normen (zum Beispiel DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
28.1 NEULAND. bietet dem Kunden die Erstellung von Monitorings und Reports basierend auf den Daten der Kunden an ("Quelldaten"). NEULAND. liefert keine eigenen Daten.
28.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen (insbesondere Art, Häufigkeit und Umfang der Reports und des Monitorings) ergeben sich aus dem zwischen NEULAND. und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.
28.3 Dabei werden nur die vom Kunden bereitgestellten Daten verarbeitet und ausschließlich zum Zweck der Erstellung von Reports und Monitorings verwendet. Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
28.4 NEULAND. kann für das Monitoring/Reporting geeignete Drittsoftware nutzen. Über das eingesetzten Drittunternehmen wird NEULAND. den Kunden vor Vertragsschluss informieren.
28.5 NEULAND. und der Kunde sind sich darüber im Klaren, dass für die Quelldaten bestimmte Löschfristen einzuhalten sind. Es obliegt dem Kunden – als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO – den Löschturnus festzulegen und die Löschung vorzunehmen. Der Kunde kann NEULAND. mit der Löschung beauftragen. NEULAND. wird die Quelldaten nicht proaktiv löschen (Integrität und Vertraulichkeit der Daten).
28.6 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird NEULAND. die Quelldaten nach Ablauf von 4 Wochen unwiderruflich löschen. Es obliegt dem Kunden rechtzeitig sämtliche von ihm benötigte Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz/System abgelegt sind, zu übertragen, zu löschen oder zu sichern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
29.1 NEULAND. stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Einrichtung und/oder Betreuung von Terminvereinbarungssoftware von Drittunternehmen zu Verfügung. NEULAND. ist nur für die technische Einrichtung zuständig und bietet die Softwarelösungen nicht selbst an.
29.2 Hierzu bespricht NEULAND. mit dem Kunden zunächst dessen Anforderungen und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot, in dem die gewünschten Funktionen, der Preis, und sonstige Leistungsbestandteile beschrieben werden. Durch die Annahme des Kunden kommt ein Vertrag zustande.
29.3 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen richtet NEULAND. in der Regel eine Terminbuchungsmaske mit Verfügbarkeiten auf der Website des Kunden ein sowie eine Kalender-Synchronisation mit den Kalendern des Kunden. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen NEULAND. und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.
29.4 Die dafür nötigen Accounts werden immer im Namen des Kunden angelegt bzw. betrieben.
29.5 Sofern der Kunde Inhalte (Verfügbarkeiten, Mitarbeiterdaten, Kalenderdaten, etc.) vorgibt, wird NEULAND. diese Inhalte nicht auf ihre Richtigkeit prüfen.
Die Vergütung für die Leistungen von NEULAND. ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann NEULAND. verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn NEULAND. den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die NEULAND. dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei NEULAND. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch NEULAND. resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
34.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt NEULAND. dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
34.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde NEULAND. ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist NEULAND. dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
34.3 Ferner ist NEULAND. berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von NEULAND. erstellten Websites zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
NEULAND. wird alle ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. NEULAND. verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (zum Beispiel Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
36.1 NEULAND. haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt NEULAND. fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag NEULAND. nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von NEULAND. ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von NEULAND. für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
36.2 Der Kunde stellt NEULAND. von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen NEULAND. aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
37.1 Die zwischen NEULAND. und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
37.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von NEULAND. als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
37.3 NEULAND. ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (zum Beispiel Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; NEULAND. ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: Juli 2024